Stimmrechtsalter 16


    Bärentatze


    (Bild: zVg)

    Eine Kantonsratskommission im Kanton Zürich hat mit 8 zu 7 Stimmen beschlossen, das Stimmrechtsalter von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen. Das kann man sich ja bei einer Mehrheit von Mitte-Links in einem städtischen Parlament noch vorstellen. Aber auch der bürgerliche Zürcher Regierungsrat spricht sich für das Stimmrechtsalter 16 aus und auch auf Bundesebene kommt das Thema ebenfalls wieder auf.

    Wie ist der Stand heute? Die Mündigkeitsgrenze liegt im Schweizerischen Recht einheitlich bei 18 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Jugendlicher handlungsfähig, er kann uneingeschränkt privatrechtliche Rechte erwerben bzw. Pflichten eingehen. Ab diesem Zeitpunkt findet auf ihn grundsätzlich das Strafgesetzbuch und nicht mehr das Jugendstrafrecht Anwendung. Erst ab 18 Jahren ist es einem Jugendlichen schliesslich erlaubt, das Autofahren zu erlernen. Aktives und passives Stimm- und Wahlrecht ab 18 Jahren reihen sich also in diese von der Schweizer Rechtsordnung konsequent gehandhabte Alterslimite ein: Mit 18 Jahren hat man alle Rechte eines erwachsenen Menschen, aber auch die entsprechenden Pflichten. Es ist nicht einzusehen, weshalb eigens für das Stimm- und Wahlrecht eine Ausnahme gemacht werden soll.

    Dass sich auch junge Mitbürger für Politik interessieren, sollte unser aller Anliegen sein. Konsequente Jugendförderung ist aber Sache der politischen Parteien und kann kaum mit einer Herabsetzung des Stimmrechtsalters herbeigefördert werden. Die Erwartung, wonach sich Jugendliche eher für Politik zu interessieren beginnen, nur weil sie bereits mit 16 Jahren ca. 4x jährlich ein Stimmcouvert im Briefkasten vorfinden, ist reichlich übertrieben. Ansonsten müsste sich das politische Interesse der Jugendlichen heute ab 18 Jahren sprunghaft erhöhen, was klar nicht der Fall ist.

    Im Übrigen sind politisch motivierte und interessierte Jugendliche nicht einfach bis Ende des 18. Lebensjahres von der Teilnahme an der Politik verbannt. Jungparteien bieten Jugendlichen eine geeignete und attraktive Plattform, um sich frühzeitig politisch zu engagieren. Gerade bei der Arbeit in einer Jungpartei kann ein Jugendlicher auch viel eher als bei der blossen Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen die Früchte und Ergebnisse seiner Arbeit erkennen. Zudem kennen einige Städte (z.B. Bern und Langenthal) die Möglichkeit eines Jugendpostulates. Das Internet andererseits – ein für Jugendliche besonders attraktives Medium – bietet nicht mehr nur einfache und verständliche Informationen, sondern immer mehr auch Foren für politische Diskurse an (z.B. Blogs).

    Die Stimm- und Wahlrechtsgrenze bei 18 Jahren ist zudem auch objektiv sinnvoll. Das 17. und 18. Lebensjahr sind für die meisten Jugendlichen entscheidende Jahre zur persönlichen, beruflichen und sozialen Eingliederung in die Gesellschaft. In diesen beiden Jahren sammeln Jugendliche oftmals entscheidende Lebenserfahrungen, dank denen sie nicht zuletzt auch politische Sachverhalte besser interpretieren und analysieren können.

    Fazit: Die Schweizerische Rechtsordnung bietet mit der Lösung Stimm- und Wahlrecht ab 18 Jahren eine faire und ausgewogene Lösung. Sie sollte nicht mit wenig zweckdienlichem (aber medial umso wirksamerem) Aktivismus durchlöchert werden.

    Meine Frage geht an die Jungsozialisten, die sich gerne als alleinige Vertreter «der Jugend» und der «Klimajugend» aufspielen. Es dürfte selbst den autofeindlichen Jungsozialisten aufgefallen sein, dass den Jugendlichen im Durchschnitt eher daran gelegen ist, bereits mit 16 Jahren Auto fahren statt abstimmen zu können. Dürfen wir bald in den Medien von der nächsten JUSO-Initiative zur Einführung von Lernfahralter 16 lesen – oder wiegt hier einmal mehr am Schluss doch die grüne Ideologie stärker als Jugendfreundlichkeit? Aber eben, konsequent war man auf der linken Seite eh noch nie und wenn man neue Wählerinnen und Wähler sucht, ist offenbar jedes Mittel recht. Wenn Stimmrechtsalter 16 nicht klappt, wird man es garantiert auch wieder mit dem Ausländerstimmrecht versuchen.

    Thomas Fuchs


    ZUR PERSON

    Thomas Fuchs kandidiert für das Bürgerliche Bündnis (FDP, SVP) auf der Liste 1 am 29.11.2020 für den Stadtberner Gemeinderat. Der ehemalige Nationalrat und Grossrat ist Präsident der SVP Stadt Bern und Präsident der Berner Samariter, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler und im Militär Oberst. Er ist in Bern geboren und aufgewachsen und Herausgeber der Zeitungen DIE IDEE und Bern-Aktuell.

    Mehr erfahren Sie unter: www.fuchs.tv

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